Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht. Im Rahmen der oben genannten Dienstleistungen werden die Daten der Leistungsempfängerin (geborener/ungeborener) Kinder verantwortlich verarbeitet und genutzt, insbesondere für die Behandlung notwendiger medizinischer Befunde. Über Befunde, Behandlung und andere betreuungsrelevante Einzelheiten spricht die Hebamme auch mit Angehörigen anderer Berufsgruppen nur mit der Erlaubnis der Leistungsempfängerin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags sich als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, so bleibt Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.“
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über eine externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen. Die Abrechnungsstelle unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und löscht die Daten nach der Übermittlung an die Krankenkassen wieder.
Ich bin mit der Übermittlung meiner abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Ich entbinde die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist.
Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen werden.